Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Justizvollzug
Das Gesetz verfolgt das Ziel, im Land Baden-Württemberg die Föderalismusreform im Bereich des Justizvollzugs umzusetzen.
Hierzu werden sowohl der Vollzug der Untersuchungshaft, als auch der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung erstmals auf eine landesrechtliche Grundlage gestellt.
Gemeinsam mit den Regelungen der bereits am 1. August 2007 in Kraft getretenen Gesetze über den Vollzug der Jugendstrafe in Baden-Württemberg (Jugendstrafvollzugsgesetz - JStVollzG -) und über den Datenschutz im Justizvollzug in Baden-Württemberg (Justizvollzugsdatenschutzgesetz - JVollzDSG -) werden die Vorschriften zu einem Justizvollzugsgesetzbuch zusammengefasst.