Suizidalität ist die Summe aller Denk- und Verhaltensweisen von Menschen oder Gruppen von Menschen, die in Gedanken, durch aktives Handeln, Handelnlassen und passives Unterlassen den eigenen Tod anstreben bzw. als mögliches Ergebnis einer Handlung in Kauf nehmen (vgl. Wolfersdorf, M.: Der suizidale Patient in Klinik und Praxis; Stuttgart 2000).
Suizidalität ist ein durch vielfältige Faktoren bedingtes, sehr umfassendes und grundsätzlich allen Menschen mögliches Verhalten. Erfahrungsgemäß ist es ein häufig lebensbedrohender Zustand, verbunden mit Leiden.
In den jüngeren Altersgruppen ist die Suizidsterblichkeit in Deutschland die zweithäufigste Ursache nach dem Verkehrstod (bezogen auf alle Altersgruppen sogar um ein Drittel höher als die Sterblichkeit durch Verkehrstod).
Ungeklärt ist, ob die erhöhte Suizidrate in Gefängnissen auf eine erhöhte Suizidalität der Gefängnispopulation zurückgeht, also gleichsam "importiert" wird, oder auf den belastenden Situationen innerhalb des Vollzuges beruht.
Jedenfalls gehört es zu den wichtigsten Aufgaben der Bediensteten im Justizvollzug zu prüfen, ob ein Gefangener suizidgefährdet ist. Dazu muss man kennen: - Risikogruppen (s.u. 2.); - Risikofaktoren (s.u. 3.); - Risikosituationen im Vollzug (s.u. 4.); - Vorbeugungsmaßnahmen (s.u. 5.); - Vollzugliche Reaktionen (s.u. 6.).
Aber auch dann können sich selbst erfahrene Fachleute irren.
Das Basiswissen für die Prüfung und das Erkennen von Suizidalität im Einzelfall wird im folgenden dargestellt. Es darf nicht übersehen werden, dass Suizidalität einen Notfall darstellt. Dazu müssen im Justizvollzug die notwendigen personellen und institutionellen Hilfen bereitgestellt werden.
1. Definitionen (vgl. Wolfersdorf a.a.O.)
Suizidale Handlung: - Eine selbstverursachte selbstschädigende Handlung; - Ziel: tot zu sein; hoher Todeswunsch; - Wissen, Erwartung, Glaube, dass mit der Methode das Ziel erreicht werden kann; - Ergebnis der Handlung: Tod des Handelnden.
Suizidversuch: - Eine selbstverursachte selbstschädigende Handlung; - Ziel: tot zu sein; hoher Todeswunsch; - Wissen, Erwartung, Glaube, dass mit der Methode das Ziel erreicht werden kann; - Ergebnis der Handlung: der Handelnde überlebt.
Parasuizidale Handlung: - Eine selbstverursachte selbstschädigende Handlung; - Ziel, etwas zu beeinflussen, zu verändern, hohe kommunikative Bedeutung, "Appell" - Wissen, Erwartung, Glaube, dass die Handlung nicht zum Tode führt; - Ergebnis der Handlung: das angestrebte Ziel wird erreicht oder nicht; der Handelnde überlebt.
Nach alledem unterscheiden sich Suizid und Suizidversuch im Gegensatz zur parasuizidalen Handlung nur im Ergebnis.
2. Risikogruppen
Die Zugehörigkeit eines Menschen zu einer der nachstehenden Gruppen kann ein allgemeiner Faktor für ein aktuell erhöhtes Suizidrisiko sein: - Depressive Störungen; - Suchterkrankung (Alkohol , Drogen, Medikamente); - Schizophrene Psychose; - Suizidversuch bzw. Selbstbeschädigung in der Vorgeschichte; - Älterer Mensch; - Vereinsamter Mensch; - Suizidalität tendenziell im Alter steigend; - Chronisch Kranker mit geringer Heilungsaussicht; - Dialysepatient; - HIV-Infizierter oder AIDS-Kranker; - Körperbehinderter Mensch.
Auch ohne ausdrückliche Suizidideen oder Suizidabsichten ist das Suizidrisiko erhöht bei depressiven Störungen, Wahn, befehlenden Stimmen, Unruhe, Suchterkrankung.
Im Vollzug kommen als Risikogruppen hinzu: - Untersuchungsgefangene; - Gefangene, die einen Suizid ankündigen; - Ausländer im Vollzug (Sprachschwierigkeiten erschweren das Erkennen von Suizidalität). - Gefangene, die sich aus der Gemeinschaft zurückziehen; - Gefangene, die sich selbst vernachlässigen.
3. Risikofaktoren
Als Risikofaktoren gelten allgemein: - Verlust oder drohender Verlust nächster Beziehungspersonen oder Trennung, auch durch Inhaftierung; - Belastungssituationen; - Persönlichkeitsstörungen; - Angst; - Suizidversuche in der eigenen Vorgeschichte, in der Familie oder im unmittelbaren sozialen Umfeld; - Suizidankündigung; - Vorbereitungshandlung(en); - Schuldgefühle; - Selbstvorwürfe; - Sozialer Rückzug ("alles verschenken"); - Gleichzeitiges Vorliegen mehrerer chronischer Konflikte; - Existentielle materielle Bedrohung; - Geäußerte Hoffnungslosigkeit (besonderer Risikofaktor).
Erfahrungsgemäß ist bei Tätern folgender Delikte eine Suizidgefährdung zu prüfen: - Direkte oder indirekte Rauschgiftdelikte; - Straftaten gegen Leib oder Leben; - Sexualstraftaten, besonders sexueller Missbrauch von Kindern.
4. Haftspezifische Risikosituationen
Suizidprävention im Justizvollzug darf sich nicht auf erkennbar suizidgefährdete Gefangene beschränken.
Sie muss in den Situationen einsetzen, in denen im Justizvollzug erfahrungsgemäß gehäuft Suizide auftreten: - Kurz nach der Inhaftierung, insbesondere in der Untersuchungshaft; - Vor, während und nach Gerichtsterminen; - Bei Beziehungsproblemen innerhalb und außerhalb des Justizvollzuges.
Nach der Inhaftierung ist suizidfördernd: - Unterbringung in Einzelhaft; - Kein Aufnahmegespräch; - Keine ärztliche Untersuchung; - Kein Beziehungsangebot; - Zusammenlegung suizidaler Gefangener (Zusammenlegung nur, wenn Gefangene zusammen passen und sich nicht wechselseitig belasten).
Suizide in Haft erfolgen überwiegend: - Nachts zwischen 20 Uhr und 6 Uhr (62 Prozent); - Verteilt auf alle Wochentage mit besonderer Häufung am Wochenende; - Bei Schichtwechsel; - In den Morgenstunden; - An Feiertagen (Weihnachten/Silvester); - An Geburtstagen, auch und besonders von Familienangehörigen.
5. Vorbeugung
Suizidprävention ist: - Verhütung von Suizid, suizidaler Handlung, Selbstbeschädigung und Tod; - Erste Hilfe in psychischer oder psychosozialer Not; - Zeitgewinn; - den Suizid als Lösungsmöglichkeit überflüssig machen.
Zentrale Gesichtspunkte der Suizidprävention und -intervention sind: - Erkennen/Diagnostik von Suizidalität: - Wissen um Risikogruppen und Risikofaktoren; - Aufmerksamkeit für die Gefangenen; - Teambesprechungen und Dienstübergabe. - Gesprächs- und Beziehungsangebote: - Suizidalität als Notsignal auffassen; - Raum, Zeit und Zuwendung geben; - Vermittlung an Arzt oder Psychologen. Management der aktuellen Krise: - Akute Verantwortung ist nicht delegierbar; - Handhabung der aktuellen Gefährdungssituation; - Krisenintervention sichern. - Therapie der zugrunde liegenden Störung: - Eigenes Betreuungsangebot und Organisation weiterer Betreuung, insbesondere bei akuter Suizidalität; - Sonderdienste einschalten.
Suizidprävention im Justizvollzug wird erleichtert durch: - Strukturierung des Tageslaufes der Gefangenen; - Strukturierung der Beziehung zwischen Gefangenen und Bediensteten; - Förderung von Kenntnissen und Sensibilität der Bediensteten in der Aus- und Fortbildung sowie durch Supervision; - Angemessene Organisationsstrukturen; - Feste Zuweisung von Verantwortung für bestimmte Personen und Aufgaben; - Gute Personalführung.
Fragen zur Einschätzung von Suizidalität: - "Haben Sie in letzter Zeit daran denken müssen, sich das Leben zu nehmen?" - "Häufig?" - "Haben Sie auch daran denken müssen, ohne es zu wollen?" - "Haben sich Selbsttötungsgedanken aufgedrängt?" - "Haben Sie konkrete Ideen, wie Sie es machen wollen?" - "Haben Sie Vorbereitungen getroffen?" - "Haben Sie schon mit jemanden über Ihre Selbsttötungsabsichten gesprochen?" - "Haben Sie bereits einmal einen Selbsttötungsversuch unternommen?" - "Hat sich in Ihrer Familie oder in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis jemand das Leben genommen?" - "Fällt es Ihnen schwer, an etwas anderes als an Ihre Probleme zu denken?" - "Haben Sie jemanden, mit dem Sie offen sprechen können?" - "Halten Sie Ihre Situation für aussichts- oder hoffnungslos?"
Diese Fragen dienen der Abschätzung der Suizidalität und sind als Formulierungshilfe zu verstehen. Am Schluss eines Gesprächs über Suizidalität sollen Fragen nach Hoffnung und zur nahen Zukunft stehen.
Vorgehen nach Erkennen und Einschätzung des Suizidrisikos - Mündliche und schriftliche Information aller Mitarbeiter zur konkreten Gefährdung und zum Umgang mit dem Gefährdeten; - Klare, eindeutige und regelmäßige Dokumentation der Suizidalität und der getroffenen Maßnahmen; - Beachtung von Krisen und Spannungen innerhalb des Teams; - Vorbereitung des Schichtwechsels.
Verhalten nach erfolgtem Suizid: - Keine Schuldzuweisungen; - Analyse des Ereignisses; - Offene Aufarbeitung des Ereignisses; - Unterstützung der betroffenen Bediensteten.
6. Vollzugliche Reaktionen
Jeder Bedienstete im Justizvollzug ist verpflichtet, die Suizidalität von Gefangenen jederzeit zu prüfen, wenn dazu Anlass besteht
Das Suizidrisiko muss auf Indizien und Detailbefunden beruhen und in einer klaren Dokumentation mit eindeutigen Begriffen erfasst sein.
Gegen einen Gefangenen können besondere Sicherungsmaßnahmen angeordnet werden, wenn nach seinem Verhalten oder auf Grund seines seelischen Zustandes in erhöhtem Maße die Gefahr der Selbsttötung oder der Selbstbeschädigung besteht (vgl. §§ 88 ff. StVollzG).
Als besondere Sicherungsmaßnahmen sind unter anderem zulässig: - Entzug oder Vorenthaltung von Gegenständen (z. B. Rasierklingen, Scheren, Nagelfeilen, Glasflaschen, Gürtel, Verwendung von Medikamenten für einen Suizid verhindern!); - Beobachtung bei Nacht, - Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände (problematisch, s.u.); - Fesselung.
Die Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum sollte nur kurz und vorübergehend sein, bis andere Maßnahmen getroffen werden können. Eine Isolierung - insbesondere ohne personalen Kontakt und über einen längeren Zeitraum - verstärkt die Suizidalität. Die Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum ist ärztlich zu überwachen (beim Zugang und in der Folge möglichst täglich).
Eine nachträgliche Betrachtung von Suiziden und Suizidversuchen sollte zunächst in einer abstrakten Einschätzung des Risikos bestehen, ob der/die Betreffende zu einer Gruppe mit einem relativ hohen Risiko gehörte. Im zweiten Schritt können zusätzliche Risikofaktoren und Risikosituationen ermittelt und analysiert werden.
7. Schlussfolgerungen
Die vorliegende Zusammenstellung sollte in der Praxis des Justizvollzuges Anlass zur Bildung von anstaltsinternen Arbeitsgruppen sein, die sich mit der Suizidverhütung befassen. Es geht dabei nicht nur um das Wissen über Risikogruppen, Risikofaktoren und Risikosituationen, sondern auch um das ständige Verstehen der suizidalen Problematik und das Verständnis für suizidgefährdete Gefangene. Zur Unterstützung der Bediensteten sollten diese Arbeitsgruppen anstaltsspezifische Standards für die Suizidprävention erarbeiten.
Darüber hinaus muss bei allen, die mit solchen Gefangenen umgehen, Ängsten entgegengewirkt werden. In der Aus- und Fortbildung der Justizvollzugsbediensteten sind daher Kenntnisse und Sensibilität zu steigern:
Die Inhaftierung ist eine Situation, die Suizidalität hervorrufen oder steigern kann.